Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 20.01.1999

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 16.04.1999 - 10 U 791/98   

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https://dejure.org/1999,12988
OLG Koblenz, 16.04.1999 - 10 U 791/98 (https://dejure.org/1999,12988)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16.04.1999 - 10 U 791/98 (https://dejure.org/1999,12988)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16. April 1999 - 10 U 791/98 (https://dejure.org/1999,12988)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 1; BB-BUZ § 2; BGB § 133; BGB § 157; AGBG § 3; AGBG § 5; AGBG § 9
    Eine Klausel über das Ende der Dynamisierung mit Eintritt der Berufsunfähigkeit ist wirksam

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 876
  • r+s 1999, 432
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Saarbrücken, 06.06.2012 - 5 U 163/08

    Beginn der Eintrittspflicht der Berufungsunfähigkeits-Zusatzversicherung

    Dessen ungeachtet müsste sich die inhaltliche Konkretisierung der von der Beklagten versprochenen Versicherungsleistungen auch in diesem Fall nach den Besonderen Bedingungen richten (vgl. OLG Koblenz, VersR 1999, 876).

    Endet die Beitragszahlungspflicht, so "verdient" er weitere Besserstellungen gerade nicht mehr (vgl. Senat, aaO.; OLG Koblenz, VersR 1999, 876).

  • OLG Koblenz, 11.04.2003 - 10 U 400/97

    Selbständiger Masseur

    Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit besteht kein Anspruch auf Dynamisierung der Rente (Senatsurteile vom 31. August 2001 -10 U 1540/00 - rechtskräftig durch Nichtannahme der Revision Beschluss vom 12.6.2002 BGH IV ZR 236/01 NVersZ 2002, 116 = OLGR 2002, 111 = VersR 2002, 1269 LS; vom 16.4.1999 - 10 U 791/98 - VersR 1999, 876).

    Dabei geht der Senat davon aus, dass in dem von dem Beklagten als Jahresleistung angegeben Betrag für die Rente von 25.040,-- DM nach Eintritt der Berufsunfähigkeit keine Dynamisierung erfolgt ist, für die ein Anspruch nicht mehr besteht (Senatsurteile vom 31. August 2001 -10 U 1540/00 - rechtskräftig durch Nichtannahme der Revision Beschluss vom 12.6.2002 BGH IV ZR 236/01 NVersZ 2002, 116 = OLGR 2002, 111 =VersR 2002, 1269 LS; vom 16.4.1999 - 10 U 791/98 - VersR 1999, 876).

  • OLG Koblenz, 31.08.2001 - 10 U 1540/00

    Berufsunfähigkeit - Zusatzversicherung - Anspruch auf Dynamisierung und Anpassung

    Der Versicherungsnehmer hat nach Eintritt der Berufsunfähigkeit keinen Anspruch auf Dynamisierung und jährliche Anpassung seiner Rente (in Anknüpfung an Senatsurteil vom 16.4.1999 -- 10 U 791/98 -- VersR 1999, 876).

    Der Kläger hat nach Eintritt der Berufsunfähigkeit keinen Anspruch auf Dynamisierung und jährliche Anpassung seiner Rente (vgl. Senatsurteil vom 16.4.1999 -- 10 U 791/98 -- VersR 1999, 876).

  • OLG Koblenz, 30.11.2001 - 10 U 169/01

    Besondere Bedingung bei Vollzugsdienstunfähigkeit in der Unfallversicherung

    Aus den AUB 88 und der Besonderen Bedingung für die Vollzugsdienstunfähigkeit lässt sich ebensowenig wie bei der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ein Anspruch auf Dynamisierung der Leistungen nach Eintritt des Versicherungsfalls entnehmen (in Anknüpfung an Senatsurteile vom 16.4.1999 - 10 U 791/98 - VersR 1999, 876 und 31.8.2001 - 10 U 1540).

    Aus den Versicherungsbedingungen der AUB 88 und der Besonderen Bedingung für die Vollzugsdienstunfähigkeit lässt sich ebensowenig wie bei der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BB-BUZ) ein derartiger Anspruch auf Dynamisierung der Leistungen nach Eintritt des Versicherungsfalls entnehmen (vgl. etwa Senatsurteile vom 16.4.1999 - 10 U 791/98 - VersR 1999, 876 und vom 31. August 2001 - 10 U 1540/00 -).

  • OLG Saarbrücken, 04.04.2001 - 5 U 670/00

    Lebensversicherung; Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Zusatzversicherung;

    Diese Regelung ist AGB-konform (so zutreffend OLG Koblenz VersR 1999, 876, 877).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.01.1999 - 20 U 145/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,8873
OLG Hamm, 20.01.1999 - 20 U 145/98 (https://dejure.org/1999,8873)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.01.1999 - 20 U 145/98 (https://dejure.org/1999,8873)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Januar 1999 - 20 U 145/98 (https://dejure.org/1999,8873)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Gleichwertigkeit von Vergleichsberufen mit einer Einkommenseinbuße von über 20%

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 901
  • MDR 1999, 543
  • r+s 1999, 432
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Saarbrücken, 06.08.2003 - 5 U 283/01

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Voraussetzungen der Verweisung eines Stukkateurs

    Das überschreitet das von ihm hinzunehmende Maß (BGH VersR 98, 1537; OLG Hamm VersR 92, 1338; OLG München VersR 01, 73; OLG Hamm NJW-RR 99, 901).
  • LG Dortmund, 29.05.2008 - 2 O 20/08

    Anforderungen an die Mitteilung der Leistungseinstellung einer Versicherung

    Angesichts des geringen Einkommensniveaus, welches der Kläger in den Jahren 2001 bis 2004 mit durchschnittlich nicht einmal 1.000,00 EUR monatlich erzielt hat, hält das Gericht eine Einkommensminderung um ca. 24 % für unzumutbar (vgl. auch OLG Karlsruhe, VersR 2007, 1212: Einkommensminderung von 14% bei einem Jahres-Bruttoeinkommen von etwas mehr als 40.000 EUR unzumutbar; OLG Hamm NJOZ 2008, 1763: Einkommensminderung von 28 % bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von ca. 2.500,00 EUR; NVersZ 1999, 517: Einkommenseinbuße von ca. 24 %.
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